Rentenversicherungs-Beitrag sinkt

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird zum 1. Januar 2012 deutlich reduziert. Wie der neue Beitragssatz aussieht, und was der einzelne Arbeitnehmer davon hat.

21.11.2011 (verpd) Dank der gut gefüllten Rentenkasse können ab Januar kommenden Jahres die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) um 0,3 Prozentpunkte auf dann 19,6 Prozent abgesenkt werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste vor Kurzem das Bundeskabinett.

Die Reduzierung des Beitragssatzes von 19,9 auf 19,6 Prozent bedeutet nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Gesamtentlastung von 2,6 Milliarden Euro. Für die Arbeitnehmer ergibt dies eine Beitragsreduktion von 9,95 auf 9,8 Prozent, also um 0,15 Prozentpunkte. Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient, wird nach also um 4,50 Euro entlastet.

Ausschlaggebend für die Reduzierung des Rentenbeitrages ist das Volumen der sogenannten Nachhaltigkeitsreserve, die bereits Ende dieses Jahres 1,4 Monatsausgaben erreichen wird. 2012 dürfte der Wert von 1,5 Monatsausgaben überschritten werden, sodass sowieso eine Beitragssenkung per Gesetz fällig werden würde.

Private Vorsorge ist notwendig

Neben der Beitragssatzverordnung 2012 verabschiedete das Bundeskabinett auch den Rentenversicherungs-Bericht 2011. Darin legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat einmal im Jahr eine Projektion der erwarteten finanziellen Entwicklung der GRV in einem Zeitraum über 15 Jahre vor.

Dabei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten: Bis zum Jahr 2020 darf der Beitragssatz nicht höher als 20 Prozent sein und danach nicht höher als 22 Prozent ausfallen. Zugleich muss das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern für die Rentner mindestens 46 Prozent und danach mindestens 43 Prozent betragen. Diese Vorgaben werden auch dem jüngsten Bericht zufolge eingehalten.

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibe damit zwar die zentrale Säule der Alterssicherung, der Rückgang des Rentenniveaus mache es jedoch für jeden Einzelnen erforderlich, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Wer wissen möchte, wie hoch die Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und der zu erwartenden Rentenhöhe sein wird, und wie sich eine mögliche Rentenlücke schließen lässt, kann sich dazu von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.