Wie eine Studie zeigt, ist in Deutschland der Riester-Rentenvertrag neben der Lebensversicherungs-Police mittlerweile eine der am häufigsten abgeschlossenen Altersvorsorgeformen bei den Bürgern.
21.5.2012 (verpd) Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge gaben bei einer Umfrage im März diesen Jahres mindestens ein Drittel aller Befragten an, mit einer Lebensversicherung, einer betriebliche Altersvorsorge und/oder einem Riester-Rentenvertrag für das Alter vorzusorgen. Wesentlich weniger setzen auf andere Formen der finanziellen Altersabsicherung, wie Aktien und Banksparpläne.
Wie in jedem Jahresquartal wollte das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) vor Kurzem von 1.040 volljährigen Erwerbstätigen mehr über deren Aktivitäten und Pläne zum Thema Vorsorge wissen.
38 Prozent der Befragten erklärten derzeit eine Lebensversicherung, 34 Prozent eine betriebliche Altersvorsorge und 33 Prozent einen Riester-Rentenvertrag zu haben. Alle anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge wie Aktienfonds- oder Banksparpläne liegen weit abgeschlagen.
Fast zwei Drittel der Personen, die privat oder betrieblich vorsorgen, entrichten für ihre private oder betriebliche Altersvorsorge monatlich zwei bis acht Prozent ihres Bruttoeinkommens. Rund 25 Prozent der Befragten gaben an, sogar über acht Prozent ihres Verdienstes dafür zurückzulegen.
Der durchschnittliche Monatsbeitrag, den die Bürger für ihre Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung investieren, liegt bei circa 105 Euro. Im Vergleich zu einer Umfrage aus dem Jahre 2010 ist damit die Investitions-Bereitschaft nahezu konstant geblieben. 19 Prozent derjenigen, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, gaben an, mindestens noch über ein weiteres Altersvorsorgeprodukt zu verfügen.
Durch den Abschluss eines Riester-Rentenvertrages beteiligt sich der Staat an der Altersvorsorge. Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte. Der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt.
Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden.
Die volle Förderung gibt es nur, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag wurde vom Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt.
Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des individuell richtigen Riester-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter.
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