Zahlreiche Bundesbürger verzichten immer noch auf Geld vom Staat, weil ihnen nicht bekannt ist, dass sie direkt oder indirekt zulagenberechtigt für die Riester-Rente sind.
21.11.2011 (verpd) Mit der sogenannten Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 die private Zusatzvorsorge für das Alter. Doch längst nicht jeder, der eine solche Zulage erhalten würde, weiß dies und nimmt sie auch in Anspruch. Eine Broschüre des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) informiert daher detailliert darüber.
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor Kurzem bekannt gab, wurden bis zum 30. September 2011 in Deutschland knapp 15 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Allein fast 71 Prozent davon, das waren über 10,6 Millionen Verträge, sind Riester-Rentenversicherungen.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, die staatliche Förderung in Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und als „Wohn-Riester“ anzulegen. Mit Letzterem wird selbst genutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingebunden.
Bei jedem Riester-Vertrag zahlt der Staat einen Zuschuss und will damit die private Altersvorsorge des Einzelnen unterstützen. Gefördert wird in Form der sogenannten Grundzulage von jährlich 154 Euro. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr je Kind, für das der Riester-Sparer Kindergeld erhält.
Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro jährlich. Zudem sind die Aufwendungen bis zu 2.100 Euro in vielen Fällen steuerlich absetzbar. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen inklusive der staatlichen Zuschüsse mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden.
Neben Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gibt es noch eine Reihe anderer Personengruppen, die einen Anspruch auf eine Riester-Rentenzulage haben. Doch selbst wer nicht direkt zulagenberechtigt ist, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.
Die Broschüre „Die Riester-Rente – Vorsorgen mit staatlichen Zulagen“ des Informationszentrums der deutschen Versicherer gibt detailliert Auskunft, wer eine Förderung erhalten kann. Zudem wird ausführlich erklärt, wie die staatliche Förderung funktioniert. Daneben gibt es umfassende Informationen zu den verschiedensten Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und wie sicher das eingezahlte Geld ist.
Abgerundet wird die Broschüre durch Rechenbeispiele und übersichtliche Tabellen zur Riester-Rente. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0800/7424375 bestellt oder im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Fragen zur Riester-Rente beantwortet aber auch der Versicherungsfachmann in einem persönlichen Gespräch.
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