Während der Fahrt gilt, Hände weg von Handy und Co.

Die meisten wissen, dass sie als Autofahrer während der Fahrt nicht mit dem Handy in der Hand telefonieren dürfen. Doch das gilt auch für Radfahrer und nicht nur für das Telefonieren.

21.11.2011 (verpd) Bereits seit dem Jahre 2004 wird das Telefonieren während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug mit einer Geldbuße von 40 Euro geahndet, wenn dazu das Handy ans Ohr gehalten wird. Doch es gibt noch mehr zu beachten, um nicht wegen der Benutzung mobiler Kommunikationsgeräte während der Fahrt zur Kasse gebeten zu werden.

Grundsätzlich kann jeder nach Paragraf 23 StVO (Straßenverkehrsordnung) bestraft werden, wenn er als Fahrer eines Fahrzeugs ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt und es dazu in die Hand nimmt.

Stehen bleiben und Motor ausschalten

Das Verbot gilt auch, wenn man sich das Handy zwischen die Schulter und den Kopf klemmt. Das Verbot gilt nur dann nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Während der Fahrt oder bei laufendem Motor während des Stands des Fahrzeugs ist das Telefonieren nur erlaubt, wenn dazu eine Freisprechanlage benutzt wird. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen.

Smartphones und PDAs

Doch nicht nur wer mit dem Handy in der Hand während der Fahrt telefoniert, handelt gesetzeswidrig. Auch die Nutzung anderer Handyfunktionen, wie das Schreiben von SMS, das Surfen im Internet, das Abrufen von Nachrichten und Terminen oder auch das Diktieren von Notizen, ist untersagt. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Handys, sondern auch für Smartphones und PDAs (Personal Digital Assistant).

Bei Letzterem handelt es sich zwar um einen elektronischen Organizer, mit dem Telefonieren in der Regel jedoch nicht möglich ist. Doch PDAs sind nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 3 Ss 219/05) im allgemeinen Sprachgebrauch und Sprachverständnis unter den Begriff des Mobiltelefons zu rechnen.

Verbot gilt auch für Radfahrer

Die genannte Straßenverkehrsordnung und somit auch das Handyverbot, gelten übrigens nicht nur für Fahrer von Kraftfahrzeugen, sondern auch für Radler. Wer auf seinem Velo während der Fahrt mit dem Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.

Dies kann nur verhindert werden, wer zur Nutzung des Mobiltelefons anhält oder ein Headset benutzt, bei dem er das Handy oder das Smartphone während der Fahrt nicht mehr zur Hand nehmen muss.