Weniger Verkehrsunfälle, mehr Verletzte

Nach aktuellen Auswertungen gab es in 2011 voraussichtlich weniger Verkehrsunfälle als noch im Jahr zuvor, allerdings wird mit mehr Verletzten gerechnet. Da ein Unfall jeden treffen kann, ist es wichtig richtig vorzusorgen, um zumindest finanziell abgesichert zu sein.

23.1.2012 (verpd) Nach Aussagen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rechnet man aufgrund der vorliegenden Schadenbilanz der ersten zehn Monate letzten Jahres mit rund 2,35 Millionen Verkehrsunfällen. Das sind zwei Prozent weniger als noch 2010. Im Gegensatz dazu ist erstmals seit 20 Jahren voraussichtlich auch die Anzahl der bei einem Verkehrsunfall zu Tode gekommenen Personen gestiegen. Zudem gab es in 2011 wohl mehr Verletzte durch Verkehrsunfälle als im Vorjahr.

Basierend auf den vorliegenden Daten von Januar bis Oktober 2011 geht das Statistische Bundesamt (Destatis) davon aus, dass die Zahl der registrierten Verkehrsunfälle in 2011 voraussichtlich auf rund 2,35 Millionen gesunken ist, das wären über zwei Prozent weniger als noch in 2010.

Auch die Unfälle mit ausschließlichem Sachschaden werden schätzungsweise um gut drei Prozent abgenommen haben, das wären insgesamt 2,05 Millionen. Anders sieht es bei den Personenschäden aus. Hier wird erwartet, dass die Unfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden, um circa fünf Prozent auf rund 303.000 angestiegen sind.

Mehr Verletzte und Tote durch Verkehrsunfälle

Im Detail geht Destatis anhand der vorliegenden Daten davon aus, dass sich die Zahl der Verkehrstoten letztes Jahr auf etwa 3.900 Menschen erhöht hat und damit rund sieben Prozent über dem Wert vom Vorjahr liegt.

Dies wären durchschnittlich elf Menschen pro Tag, die in 2011 durch Verkehrsunfälle in Deutschland ums Leben gekommen sind. In 2010, dem Jahr mit der bisher niedrigsten Zahl an Todesopfern, waren es noch zehn.

Insgesamt wird damit gerechnet, dass es letztes Jahr rund 389.000 Verletzte im Straßenverkehr gegeben hat, was einer Zunahme um etwa fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Gesetzlicher Schutz mit Einschränkungen

Da jeder von einem Unfall betroffen werden kann, ist es wichtig, privat richtig vorzusorgen, um im Falle des Falles beispielsweise bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Schlimmerem sich und seine Familie zumindest finanziell abgesichert zu wissen. Die gesetzliche Absicherung greift nämlich nicht immer und wenn, werden dadurch die finanziellen Folgen in der Regel nicht ausreichend abgedeckt.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für Arbeitnehmer überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle innerhalb Deutschlands. Schüler und Kindergartenkinder sind nur auf dem Weg von und zur Schule oder zum Kindergarten und während des Besuchs dort versichert.

In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Lückenhafte Absicherung

Bezahlt werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nach festen Vorgaben unter anderem Behandlungen und Reha-Maßnahmen.

Führt der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Doch selbst bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.

Kann man aufgrund der Unfallfolgen zwar seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, ist aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar, steht allen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keine gesetzliche Rente zu.

Verletztengeld und Krankengeld

Für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung maximal 78 Wochen lang, mindestens jedoch bis zum Ende einer stationären Behandlung, ein Verletztengeld. Dieses wird zwar über die Krankenkassen ausgezahlt, ist aber höher als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoverdienstes vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, darf jedoch nicht höher sein als der bisherige regelmäßige Nettoverdienst. In der Regel werden davon noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Insbesondere gut verdienende Angestellte müssen hier jedoch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen. Die GKV berücksichtigt nämlich für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 3.825 Euro in 2012). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen.

Sicherheit rund um die Uhr

Im Gegensatz zur gesetzlichen können sich in einer privaten Unfallversicherung alle absichern. Diese leistet darüber hinaus meist weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit.

Zudem ist hier eine individuelle Absicherung der finanziellen Folgen bleibender gesundheitlicher Schäden nach einem Unfall möglich.

Mit einer vorher vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen.

Individuelle Einkommensabsicherung

Viele Versicherer bieten auch eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall an. Damit lassen sich mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung ausgleichen.

Daneben können in der Unfallversicherung meist weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden.

Eine private Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige oder Arbeitnehmer kann mögliche Einkommenseinbußen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Ein Versicherungsexperte hilft, den optimalen Versicherungsumfang zu ermitteln.