Ist aus gesundheitlichen Gründen eine Berufstätigkeit nicht mehr oder nur bedingt möglich, hat man unter Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Informationen dazu bietet eine neue, kostenlose Broschüre.
26.3.2012 (verpd) Knapp 1,6 Millionen Menschen bekamen in 2010 eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Jährlich werden knapp 140.000 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre berufliche Tätigkeit aufgeben müssen, eine entsprechende Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Wer im Falle des Falles finanziell abgesichert sein möchte, sollte wissen, wann überhaupt ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung besteht und wie hoch diese ist.
Eine neue Broschüre mit dem Titel „Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle“ vom Deutschen Rentenversicherung Bund gibt Auskunft darüber, welchen gesetzlichen Anspruch Arbeitnehmer haben, die aufgrund gesundheitlicher Probleme keine Arbeitstätigkeit mehr ausüben können. Unter anderem wird der Unterschied zwischen der Rente wegen voller und wegen teilweiser Erwerbsminderung erklärt.
Darüber hinaus gibt es Informationen zur Rentenhöhe. Außerdem wird erläutert, wie viel ein Bezieher von Erwerbsminderungsrente zusätzlich verdienen darf und welche Einkommensarten rentenschädlich sind. Die Broschüre kann kostenlos beim Deutschen Rentenversicherung Bund bestellt oder als PDF-Datei online heruntergeladen werden.
Dass die gesetzliche Absicherung meist nicht reicht, wird klar, wenn man weiß, wer überhaupt einen Rentenanspruch hat und wie hoch dieser ist. Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind und aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, steht beispielsweise keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu.
Auch wenn ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, müssen die meisten Betroffenen mit empfindlichen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Gehalt rechnen. So betrug im Jahr 2010 beispielsweise die Höhe der Durchschnittsrente wegen voller Erwerbsminderung, also wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, 746 Euro bei den Männern und 680 Euro bei den Frauen.
Wer bisher ein höheres Nettogehalt hatte, für den ergäbe sich hier eine deutliche Finanzlücke. Eine Absicherung durch eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung kann diese Lücke schließen. Es ist empfehlenswert, sich durch einen Versicherungsexperten umfassend beraten zu lassen, wie hoch die gesetzliche Absicherung im individuellen Fall tatsächlich ist und welche Absicherungslösungen für die persönliche Situation am sinnvollsten sind.
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